Während der Praxisöffnungszeiten können Sie sich telefonisch anmelden oder frühestmöglich die Praxis aufsuchen. Im Falle einer Atemwegsinfektion tragen Sie bitte einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
Außerhalb der Praxisöffnungszeiten gibt es eine Regelung zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung rund um die Uhr:
- Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist immer dann für die Patienten da, wenn diese sich mit nicht lebensbedrohlichen Symptomen außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen vorstellen müssen und die Behandlung nicht bis zum nächsten (Werk-) Tag warten kann. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) organisiert den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Bereitschaftspraxen sind keine Anlaufstellen zur Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Folgebescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit. Unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 ist die Ärztliche Vermittlungszentrale für Patienten telefonisch erreichbar.
- Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft oder Vergiftungen ist der Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 zuständig.